EU-Datenschutz-Grundverordnung: Was sich für Unternehmen ändert
Unternehmen in Deutschland sollten nicht glauben, dass ihre aktuellen Maßnahmen nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bereits so umfangreich sind, dass bei Inkrafttreten der geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung keine zusätzlichen Aufgaben auf sie zukommen. In Wirklichkeit stehen so einige Änderungen ins Haus. Einen ersten Überblick bieten zum Beispiel die Stellungsnahmen der Aufsichtsbehörden für den deutschen Datenschutz oder des Branchenverbandes BITKOM.
Lesen Sie hier alles über die Änderungen in der EU-Datenschutz-Grundverordnung und erfahren Sie, worauf sich Ihr Unternehmen in Zukunft einstellen muss.