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Das Thema Datenschutz ist heikel und wirft viele Fragen auf. Wer darf was und wie? Wer trägt die Verantwortung? Was sind die Folgen bei Fehlern und Verstößen? Auch das deutsche IT-Sicherheitsgesetz und die EU-Datenschutz-Grundverordnung führen zu neuen Pflichten und Änderungen.
Bis 2018 soll es für die EU-Vorgaben zwar eine Übergangsfrist geben, bis die neuen Vorgaben in Kraft treten. Das ist für IT-Verantwortliche und Geschäftsleitung aber kein Grund, sich nun entspannt zurückzulehnen. Schon wegen der Übergangsfrist bleiben die bisherigen Datenschutzvorgaben rechtsgültig. Im Bereich der Richtlinien und Nachweise für den Datenschutz kommen auf Unternehmen in der EU neue Aufgaben zu. Die Vorbereitungen sollten jetzt beginnen.