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Die neue europäische Datenschutzregelung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), engl. General Data Protection Regulation (GDPR) stellt Unternehmen vor große Aufgaben. Das sogenannte Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz greift dies in Deutschland auf und wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen. Bis die Regeln im Mai 2018 in Kraft treten, ist noch viel zu tun, besonders bei Storage.
Unternehmen müssen Transparenz über die Datenbestände gewinnen. Die Transparenz können Lösungen zur E-Discovery und Data Discovery herstellen.
Benötigt werden aber auch Lösungen, um die Migration der Daten von einem Storage-System zu einem anderen zu ermöglichen und dies dann auch technisch durchzuführen.
Die so genannte Speicherkontrolle soll die unbefugte Eingabe von personenbezogenen Daten sowie die unbefugte Kenntnisnahme, Veränderung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten verhindern. Auch dafür sind Storage-Lösungen gefordert.